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      Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma KSP Werkzeugmaschinenservice GmbH Detmold :
   

1. Vertragsinhalt


1.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Nebenabreden zu diesem Vertrag, insbesondere Zusicherungen oder Änderungen seiner Bestimmungen, bedürfen der Schriftform.

1.3 Der Kunde fordert die Leistungen unter Angabe einer Auftragsnummer sowie unter Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen bei der KSP GmbH schriftlich an.

1.4 Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der KSP GmbH gilt der Auftrag seitens der KSP GmbH als angenommen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dann Vertragsbestandteil des durch die Auftragsbestätigung der KSP GmbH mit dem Kunden zustande gekommenen Vertrages.

1.5 Falls die Auftragsbestätigung Abweichungen zu dem Auftrag des Kunden aufweist und diese Abweichungen nicht innerhalb von 30 Tagen beanstandet werden, gilt die Auftragsbestätigung als rechtsverbindlich.

1.6 Für Teile (Steuerungen, Motore, Kabel, usw.), die nicht von der KSP GmbH geliefert werden, übernimmt die KSP GmbH keine Gewährleistung. Die Abrechnung des Einbaus und der Inbetriebnahme dieser Teile erfolgt grundsätzlich nach Aufwand, auch wenn ein Richtpreis (Schätzpreis) abgegeben wurde.

1.7 Die KSP GmbH haftet nicht für Verzögerungen in der Abwicklung des Vertrages oder für eine bei ihr eintretende Unmöglichkeit, sofern sie die Umstände hierfür nicht zu vertreten hat.

1.8 Es wird ausdrücklich vereinbart, daß das Nicht - Erhalten von Export- oder Importlizenzen oder anderer Regierungsgenehmigungen, die zur Lieferung der Produkte erforderlich sind, als höhere Gewalt betrachtet wird und von der KSP GmbH nicht zu vertreten ist.

1.9 Unsere Dienst- und Serviceleistungen erfolgen zu den nachfolgenden Bedingungen grundsätzlich von Montags bis Freitags zwischen 8:00 und 16:00 Uhr (Normalarbeitszeit). Die Leistungen werden je nach Bedarf beim Kunden oder / und in der KSP GmbH - Geschäftsstelle Detmold erbracht.
Die Normalarbeitszeit umfasst 8 Arbeitsstunden, zuzüglich der gesetzlichen Pausen.
Mo - Fr ab der 8. Stunde, bzw. ab 16:00 Uhr, Samstag die 1. und 2. Stunde sind 25% Zuschlag,
jede weitere geleistete Stunde am Samstag mit 50% Zuschlag berechnet.
Mo. – Fr. 9 te und 10 te Stunde bzw. ab 17 Uhr sind 25%, jede weitere Stunde nach der 10 ten mit 50% Zuschlag zu zahlen.
Sonn- und Feiertags werden 100% Zuschlag berechnet.

1.10 Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften ist es erforderlich, daß der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person während der Servicearbeiten am Installationsort anwesend ist. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, daß nicht von der KSP GmbH gefertigte oder gelieferte Hardware den öffentlichen Sicherheitsbestimmungen entspricht.

1.11 Servicearbeiten werden durch Servicemitarbeiter der KSP GmbH oder durch qualifizierte Dritte, die KSP GmbH schriftlich beauftragt hat, durchgeführt. Die schriftliche Genehmigung des Auftraggebers setzen wir voraus.

1.12 Der Kunde muss vor Beginn der Serviceleistung sämtliche gespeicherten Daten so gesichert haben, daß sie im Fall der Löschung mit vertretbarem Aufwand wiedererstellt werden können.


1.13 Vertragsgrundlage,Voraussetzungen für Serviceleistungen im Ausland sind:
- die Anerkennung des Landes durch die Bundesrepublik Deutschland
- der Anschluß des Landes an das Linienflugnetz
- ausreichende öffentliche Verkehrsmittel
- weltweites Telefonnetz.

1.14 Die KSP GmbH behält sich vor, Einsätze nicht vorzunehmen, wenn sie die Sicherheit ihrer Mitarbeiter für nicht gewährleistet hält oder ein Erfolg der auszuübenden Tätigkeit nicht zu erwarten ist.

2. Lieferung und Transport

2.1 Die Lieferung der Produkte erfolgt ab Werk KSP GmbH, Detmold oder von uns im Auftrage direkt vom Hersteller oder Zwischenlieferanten. Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung über die Bereitstellung der Produkte gehen alle Gefahren, insbesondere Verschlechterung oder Untergang der Ware zu Lasten des Kunden.

2.2 Die Kosten für Verpackung gehen zu Lasten des Kunden.

3. Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung

3.1 Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum der KSP GmbH bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag.

3.2 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware hiermit an die KSP GmbH ab.

3.3 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche der KSP GmbH um mehr als 20%, gibt die KSP GmbH auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.

4. Installation, Inbetriebnahme und Reparaturen

4.1 Die Installierung unserer gelieferten Produkte auf der Werkzeugmaschine erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, durch den Kunden zu dessen Kosten und Mitteln.

4.2 Die Inbetriebnahme einer NC Steuerung beim Kunden, sowie die Inbetriebnahme beim Endkunden muß durch unsere Kundendienstmitarbeiter erfolgen. In schriftlich mit dem Kunden vereinbarten Sonderfällen kann eine 2. Inbetriebnahme durch entsprechend geschultes Personal des Kunden erfolgen.
Die von uns durchgeführte Inbetriebnahme ist kostenpflichtig und wird nach den Tarifen der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

4.3 Die Inbetriebnahme einer NC Steuerung beim Kunden, bzw. beim Endverbraucher gelten mit der Endabnahme, Unterschrift des Kunden auf dem Inbetriebnahme - Arbeits- Montagebericht der KSP GmbH als beendet anerkannt.


5. Gewährleistung

5.1 Die KSP GmbH übernimmt die Gewährleistung dafür, dass ihre gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material - und Bearbeitungsmängeln und Bearbeitungsfehlern sind. Aufgrund dieser Gewährleistung ist die KSP GmbH nur dann verpflichtet, Reparaturen durchzuführen, wenn die entsprechenden Mängel vom Kunden unverzüglich mitgeteilt wurden und von dem mit dem Einsatz beauftragten KSP GmbH - Techniker bestätigt wurden. Gemäß 366.7 HGB

5.2 Die KSP GmbH gewährt für die Steuerungen und andere gelieferte Teile oder Geräte die Bereitstellung von Serviceleistungen durch geschultes Personal und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für die Dauer von mindestens 1 Jahr ab Lieferdatum.

5.3 Fehlerhafte Serviceleistungen werden nach Wahl von KSP GmbH durch erneute Instandsetzung oder Austausch kostenlos nachgebessert.

5.4 Für Hardware-Ersatzteile gebrauchte / geprüfte gilt eine Gewährleistung von 6 Monaten, für Software-Nachrüstungen von 3 Monaten.

5.5 Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

5.6 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate vom Zeitpunkt der Serviceleistung. Sie verlängert sich um den Zeitraum einer eventuellen Nachbesserung.

5.7 Die Gewährleistung entfällt, wenn Hard- und/oder Software ohne schriftliche Einwilligung von KSP GmbH unsachgemäß benutzt oder verändert oder ihre technischen Originalkennzeichen geändert oder beseitigt wurden.

5.8 Für Informationen zur Software leistet KSP GmbH keine Gewähr, wenn die Gewährleistungsfrist für die entsprechende Software bereits abgelaufen ist.

5.9 Durch Austauschmodule mit neuerem technischem Revisionsstand, überlassene Informationen und sonstige Serviceleistungen können sich unwesentliche Abweichungen von den in Handbüchern, Software - Produktbeschreibungen und sonstigen Dokumentationen enthaltenen Spezifikationen ergeben und für den Kunden zu Anpassungsaufwand innerhalb seines Systems führen.

5.10 Während der Reparaturen ausgetauschte Teile werden Eigentum der KSP GmbH. Ersatzteile, die nicht durch Servicepersonal der KSP GmbH zurückgenommen wurden, sind vom Kunden zu eigenen Lasten umgehend an die KSP GmbH zurück zusenden.

5.11 Die Dauer der Gewährleistung für die gelieferten Geräte beträgt 12 Monate. Die Garantie einer
gelieferten Steuerung gilt ab dem Datum des durch den Kunden unterzeichneten Inbetriebnahme - Arbeitsberichtes des KSP GmbH- Kundendiensttechnikers, bzw. nach Einbau und Abnahme der Steuerung.

5.12 Ausgeschlossen sind u.a. Funktionsstörungen in Folge von:
- Installationen, die nicht den Hersteller bedingten Anschlußbedingungen entsprechen;
nicht sachgemäßem Gebrauch unserer gelieferten Produkte;
- Störungen in der Stromversorgung; atmosphärischen Störungen; Inbetriebsetzen der Steuerung vor
der 1. oder 2. Inbetriebnahme sowie nach Standortwechsel ohne die Anwesenheit bzw.
entsprechende Überprüfung durch das Fachpersonal der KSP GmbH.

5.13 Soweit die KSP GmbH aus ihrer Gewährleistung mit Schadensersatz konfrontiert wird, sind Schadensersatzforderungen aus entgangenem Gewinn und mittelbare Schäden ausgeschlossen.

5.14 Schadensersatzansprüche gegen die KSP GmbH verjähren in 6 Monaten nach Bekanntgabe.

6. Softwareprodukte

6.1 Die gesamte Software, die getrennt oder in die Produkte integriert geliefert wird, ist ausschließlich Eigentum der KSP GmbH bzw. dritter Hersteller, die von der KSP GmbH angegeben werden. Es ist ausdrücklich vereinbart, daß der "Verkauf" der Software sich als Bereitstellung des Datenträgers versteht, aber in keiner Weise irgendeine Art von Eigentumsübertragung bedeutet. Die Software bzw. der entsprechende Datenträger bleibt auch bei Verkauf Eigentum der KSP GmbH bzw. dritter Hersteller. Das gleiche gilt für alle aus der Nutzung der Software möglichen Rechte.

6.2 Infolge des Software-Erwerbs hat der Kunde das nicht übertragbare Recht, nur allein und direkt die einzelne Kopie des Softwareprodukts, Gegenstand des Verkaufs, ausschließlich auf einem eigenen, von der KSP GmbH erworbenen bzw. von der KSP GmbH ausdrücklich definierten Hardwareprodukt zu installieren und zu gebrauchen.

6.3 Außerhalb oben vorgesehener Fälle hat der Kunde und/oder Verbraucher nicht das Recht, Softwareprodukte auf anderen Systemen als den von KSP GmbH hergestellten bzw. ausdrücklich definierten zu gebrauchen, zu kopieren, zu reproduzieren oder diese Softwareprodukte abzutreten sowie bei Dritten die entdeckten Erfindungen, das Know-how und im allgemeinen darin enthaltene Originaleigenschaften zu verbreiten.

6.4 Der Kunde oder Anwender darf keinerlei Änderung der Software vornehmen. Dies ist ausschließlich der KSP GmbH oder anderen qualifizierten, durch die KSP GmbH mit der Aufgabe betreuten, Firmen vorbehalten.

6.5 Der Kunde ist verpflichtet, dem Endverbraucher die Software in Form einer Lizenz mit den gleichen Einschränkungen wie den oben genannten zur Verfügung zu stellen.

6.6 Es wird ausdrücklich vereinbart, daß bei Verletzung der vorhergehenden Bestimmungen durch den Kunden die KSP GmbH berechtigt ist, den Kundendienst einzustellen.

6.7 Sollte der Kunde unter Verletzung vorstehender Bedingungen die ihm gelieferte Software anderweitig nutzen oder entgegen dieser Bestimmungen an Dritte liefern oder sonst zugänglich machen, ist vom Kunden ein pauschaler Schadensersatz ohne Einzelnachweis in Höhe von Euro 50.000,-- zu bezahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unbenommen.
Gemäß 309.5 HGB

7. Auftragsrücktritt

7.1 Falls der Kunde Aufträge ganz oder teilweise storniert, werden folgende Beträge als Prozentsatz unseres Listenpreises der jeweiligen Lieferung zur sofortigen Zahlung fällig:

Eingang der Stornierung Stornokosten

während des Liefermonats 15%
weniger als 30 Tage vor Lieferung 10%
bis 60 Tage vor Lieferung 5%
mehr als 60 Tage vor Lieferung 0%

7.2 Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.


8. Dokumentation

8.1 Jede Zeichnung oder technische Unterlagen bezüglich der Hardwareprodukte, die dem Kunden von der KSP GmbH übergeben werden, bleiben Eigentum der KSP GmbH und können ohne Genehmigung der KSP GmbH nicht vom Kunden benutzt, kopiert, reproduziert oder an Dritte weitergeleitet werden.

8.2 Die zur Funktion und zur Wartung der Produkte nötige Dokumentation muß vom Kunden vollständig an den Endverbraucher weitergeleitet werden.

9. Exportbeschränkungen

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH ihn davon unterrichtet hat, daß eine Wiederausfuhr der Waren vom Erhalt der entsprechenden Lizenz abhängt, und verpflichtet sich, falls erforderlich, diese anzufordern.

10. Allgemeine Verfügungen

Sollte die KSP GmbH im Einzelfall Rechte aus diesem (oder einem gleichartigen) Vertrag nicht ausüben, liegt darin kein grundsätzlicher Verzicht.
Für Einsätze zur Fehlerbehebung und Wartung verfügt die KSP GmbH über einen eigenen Kundendienst mit Sitz in Detmold (Bundesrepublik Deutschland).

11. Kundendienstgebühren

11.1 Kundendienstleistungen werden berechnet:
- nach Aufwand
- nach einem im Voraus vereinbarten Festpreis
- nach Pauschaltarifen
- Diese Pauschaltarife haben nur Gültigkeit, wenn die Dienstleistungen innerhalb eines
Jahres nach Bestellung erfolgen.

11.2 Für jeden Auftrag wird mindestens eine Arbeitsstunde berechnet. Weitere angefangene Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet.

11.3 Materialaufwand sowie die Reisekosten werden zusätzlich berechnet.

12. Material

Die KSP GmbH kann defekte Hardware nach eigener Wahl austauschen oder instandsetzen. Ausgetauschte Hardware geht in das Eigentum der KSP GmbH über. Die nach Aufwand ersetzten Baugruppen und Module sowie sonstige Ersatzteile - werden zum jeweiligen Austauschpreis berechnet. Voraussetzung hierfür ist, daß es sich um reparaturfähige, d.h. bei normaler Beanspruchung ausgefallene Teile/Elemente handelt. Als nicht reparaturfähig werden Module oder Teile angesehen,
- die äußerlich beschädigt sind (verbrannt, gebrochen usw.),
- die elektronisch oder mechanisch verändert wurden,
- deren Reparatur nur begrenzt möglich ist.
Der Austausch von nicht reparaturfähigen Teilen / Modulen erfolgt zum Neupreis. Diese Austauschgeräte bleiben Eigentum der KSP GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche, die KSP GmbH aus diesem Vertrag zustehen.
Bei Lieferung in Eilfällen wird der Eilbeschaffungsbetrag in Rechnung gestellt.


13. Versand

13.1 Einsendungen defekter Hardware haben unter Angabe der KSP GmbH Teile-Nummer oder der betreffenden Teile- Identnummer zu erfolgen.

13.2 Der Kunde trägt alle mit dem Versand der Hardware verbundenen Gefahren (Verlust, Transportschäden etc.); weiterhin hat er für fachgerechte Verpackung zu sorgen.

13.3 Die Kosten für An- und Abtransport gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen Gewährleistung

14. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind 14 Tage nach Ausstellungsdatum ohne Abzug zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zahlbar. Bei langfristigen Arbeiten werden Zwischenrechnungen erstellt. Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen kann verrechnet werden.

14.1 Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen Forderungen erfolgen.

14.2 Wenn die Zahlung mittels Akkreditiv vorgesehen ist, muß der Kunde der KSP GmbH mindestens einen Monat vor Lieferdatum ein unwiderrufliches und von einer deutschen Bank bestätigtes Akkreditiv vorlegen.

14.3 Ab Verzug ist die KSP GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der jeweils üblichen Bankzinsen zuzüglich 5% p.a. geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

15. Haftung

15.1 Eine Haftung der KSP GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung oder Unmöglichkeit, besteht nur im Fall grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung, es sei denn, daß die schuldhafte Pflichtverletzung eine zugesicherte Eigenschaft oder einen damit vergleichbaren Vertrauenstatbestand betrifft.

15.2 Für alle übrigen Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

15.3 Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, umfaßt dieser Ausschluß auch die Haftung für Erfüllungsgehilfen und leitende Angestellte sowie die persönliche Haftung der KSP GmbH - Mitarbeiter.


16. Gerichtsstand

Detmold

 

   
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