1. Vertragsinhalt
1.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
1.2 Nebenabreden zu diesem Vertrag, insbesondere
Zusicherungen oder Änderungen seiner Bestimmungen, bedürfen
der Schriftform.
1.3 Der Kunde fordert die Leistungen unter
Angabe einer Auftragsnummer sowie unter Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen
bei der KSP GmbH schriftlich an.
1.4 Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung
der KSP GmbH gilt der Auftrag seitens der KSP GmbH als angenommen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dann Vertragsbestandteil
des durch die Auftragsbestätigung der KSP GmbH mit dem Kunden
zustande gekommenen Vertrages.
1.5 Falls die Auftragsbestätigung Abweichungen
zu dem Auftrag des Kunden aufweist und diese Abweichungen nicht
innerhalb von 30 Tagen beanstandet werden, gilt die Auftragsbestätigung
als rechtsverbindlich.
1.6 Für Teile (Steuerungen, Motore, Kabel,
usw.), die nicht von der KSP GmbH geliefert werden, übernimmt
die KSP GmbH keine Gewährleistung. Die Abrechnung des Einbaus
und der Inbetriebnahme dieser Teile erfolgt grundsätzlich
nach Aufwand, auch wenn ein Richtpreis (Schätzpreis) abgegeben
wurde.
1.7 Die KSP GmbH haftet nicht für Verzögerungen
in der Abwicklung des Vertrages oder für eine bei ihr eintretende
Unmöglichkeit, sofern sie die Umstände hierfür
nicht zu vertreten hat.
1.8 Es wird ausdrücklich vereinbart,
daß das Nicht - Erhalten von Export- oder Importlizenzen
oder anderer Regierungsgenehmigungen, die zur Lieferung der Produkte
erforderlich sind, als höhere Gewalt betrachtet wird und
von der KSP GmbH nicht zu vertreten ist.
1.9 Unsere Dienst- und Serviceleistungen erfolgen
zu den nachfolgenden Bedingungen grundsätzlich von Montags
bis Freitags zwischen 8:00 und 16:00 Uhr (Normalarbeitszeit).
Die Leistungen werden je nach Bedarf beim Kunden oder / und in
der KSP GmbH - Geschäftsstelle Detmold erbracht.
Die Normalarbeitszeit umfasst 8 Arbeitsstunden, zuzüglich der gesetzlichen
Pausen.
Mo - Fr ab der 8. Stunde, bzw. ab 16:00 Uhr, Samstag die 1. und 2. Stunde
sind 25% Zuschlag,
jede weitere geleistete Stunde am Samstag mit 50% Zuschlag berechnet.
Mo. – Fr. 9 te und 10 te Stunde bzw. ab 17 Uhr sind 25%, jede weitere
Stunde nach der 10 ten mit 50% Zuschlag zu zahlen.
Sonn- und Feiertags werden 100% Zuschlag berechnet.
1.10 Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften
ist es erforderlich, daß der Kunde oder eine von ihm beauftragte
Person während der Servicearbeiten am Installationsort anwesend
ist. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, daß nicht
von der KSP GmbH gefertigte oder gelieferte Hardware den öffentlichen
Sicherheitsbestimmungen entspricht.
1.11 Servicearbeiten werden durch Servicemitarbeiter
der KSP GmbH oder durch qualifizierte Dritte, die KSP GmbH schriftlich
beauftragt hat, durchgeführt. Die schriftliche Genehmigung
des Auftraggebers setzen wir voraus.
1.12 Der Kunde muss vor Beginn der Serviceleistung
sämtliche gespeicherten Daten so gesichert haben, daß sie
im Fall der Löschung mit vertretbarem Aufwand wiedererstellt
werden können.
1.13 Vertragsgrundlage,Voraussetzungen für Serviceleistungen im Ausland
sind:
- die Anerkennung des Landes durch die Bundesrepublik Deutschland
- der Anschluß des Landes an das Linienflugnetz
- ausreichende öffentliche Verkehrsmittel
- weltweites Telefonnetz.
1.14 Die KSP GmbH behält sich vor, Einsätze
nicht vorzunehmen, wenn sie die Sicherheit ihrer Mitarbeiter
für nicht gewährleistet hält oder ein Erfolg der
auszuübenden Tätigkeit nicht zu erwarten ist.
2. Lieferung und Transport
2.1 Die Lieferung der Produkte erfolgt ab
Werk KSP GmbH, Detmold oder von uns im Auftrage direkt vom Hersteller
oder Zwischenlieferanten. Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung über
die Bereitstellung der Produkte gehen alle Gefahren, insbesondere
Verschlechterung oder Untergang der Ware zu Lasten des Kunden.
2.2 Die Kosten für Verpackung gehen zu
Lasten des Kunden.
3. Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung
3.1 Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum
der KSP GmbH bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem
Vertrag.
3.2 Der Kunde tritt seine Forderungen aus
der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert
der Vorbehaltsware hiermit an die KSP GmbH ab.
3.3 Übersteigt der Wert der Sicherheiten
die Zahlungsansprüche der KSP GmbH um mehr als 20%, gibt
die KSP GmbH auf Verlangen des Kunden den übersteigenden
Teil der Sicherheiten frei.
4. Installation, Inbetriebnahme und Reparaturen
4.1 Die Installierung unserer gelieferten
Produkte auf der Werkzeugmaschine erfolgt, sofern nicht anders
vereinbart, durch den Kunden zu dessen Kosten und Mitteln.
4.2 Die Inbetriebnahme einer NC Steuerung
beim Kunden, sowie die Inbetriebnahme beim Endkunden muß durch
unsere Kundendienstmitarbeiter erfolgen. In schriftlich mit dem
Kunden vereinbarten Sonderfällen kann eine 2. Inbetriebnahme
durch entsprechend geschultes Personal des Kunden erfolgen.
Die von uns durchgeführte Inbetriebnahme ist kostenpflichtig und wird
nach den Tarifen der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
4.3 Die Inbetriebnahme einer NC Steuerung
beim Kunden, bzw. beim Endverbraucher gelten mit der Endabnahme,
Unterschrift des Kunden auf dem Inbetriebnahme - Arbeits- Montagebericht
der KSP GmbH als beendet anerkannt.
5. Gewährleistung
5.1 Die KSP GmbH übernimmt die Gewährleistung
dafür, dass ihre gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der
Lieferung frei von Material - und Bearbeitungsmängeln und
Bearbeitungsfehlern sind. Aufgrund dieser Gewährleistung
ist die KSP GmbH nur dann verpflichtet, Reparaturen durchzuführen,
wenn die entsprechenden Mängel vom Kunden unverzüglich
mitgeteilt wurden und von dem mit dem Einsatz beauftragten KSP
GmbH - Techniker bestätigt wurden. Gemäß 366.7
HGB
5.2 Die KSP GmbH gewährt für die
Steuerungen und andere gelieferte Teile oder Geräte die
Bereitstellung von Serviceleistungen durch geschultes Personal
und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für die Dauer
von mindestens 1 Jahr ab Lieferdatum.
5.3 Fehlerhafte Serviceleistungen werden nach
Wahl von KSP GmbH durch erneute Instandsetzung oder Austausch
kostenlos nachgebessert.
5.4 Für Hardware-Ersatzteile gebrauchte
/ geprüfte gilt eine Gewährleistung von 6 Monaten,
für Software-Nachrüstungen von 3 Monaten.
5.5 Weitere Gewährleistungsansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
5.6 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche
beträgt 12 Monate vom Zeitpunkt der Serviceleistung. Sie
verlängert sich um den Zeitraum einer eventuellen Nachbesserung.
5.7 Die Gewährleistung entfällt,
wenn Hard- und/oder Software ohne schriftliche Einwilligung von
KSP GmbH unsachgemäß benutzt oder verändert oder
ihre technischen Originalkennzeichen geändert oder beseitigt
wurden.
5.8 Für Informationen zur Software leistet
KSP GmbH keine Gewähr, wenn die Gewährleistungsfrist
für die entsprechende Software bereits abgelaufen ist.
5.9 Durch Austauschmodule mit neuerem technischem
Revisionsstand, überlassene Informationen und sonstige Serviceleistungen
können sich unwesentliche Abweichungen von den in Handbüchern,
Software - Produktbeschreibungen und sonstigen Dokumentationen
enthaltenen Spezifikationen ergeben und für den Kunden zu
Anpassungsaufwand innerhalb seines Systems führen.
5.10 Während der Reparaturen ausgetauschte
Teile werden Eigentum der KSP GmbH. Ersatzteile, die nicht durch
Servicepersonal der KSP GmbH zurückgenommen wurden, sind
vom Kunden zu eigenen Lasten umgehend an die KSP GmbH zurück
zusenden.
5.11 Die Dauer der Gewährleistung für
die gelieferten Geräte beträgt 12 Monate. Die Garantie
einer
gelieferten Steuerung gilt ab dem Datum des durch den Kunden unterzeichneten
Inbetriebnahme - Arbeitsberichtes des KSP GmbH- Kundendiensttechnikers, bzw.
nach Einbau und Abnahme der Steuerung.
5.12 Ausgeschlossen sind u.a. Funktionsstörungen
in Folge von:
- Installationen, die nicht den Hersteller bedingten Anschlußbedingungen
entsprechen;
nicht sachgemäßem Gebrauch unserer gelieferten Produkte;
- Störungen in der Stromversorgung; atmosphärischen Störungen;
Inbetriebsetzen der Steuerung vor
der 1. oder 2. Inbetriebnahme sowie nach Standortwechsel ohne die Anwesenheit
bzw.
entsprechende Überprüfung durch das Fachpersonal der KSP GmbH.
5.13 Soweit die KSP GmbH aus ihrer Gewährleistung
mit Schadensersatz konfrontiert wird, sind Schadensersatzforderungen
aus entgangenem Gewinn und mittelbare Schäden ausgeschlossen.
5.14 Schadensersatzansprüche gegen die
KSP GmbH verjähren in 6 Monaten nach Bekanntgabe.
6. Softwareprodukte
6.1 Die gesamte Software, die getrennt oder
in die Produkte integriert geliefert wird, ist ausschließlich
Eigentum der KSP GmbH bzw. dritter Hersteller, die von der KSP
GmbH angegeben werden. Es ist ausdrücklich vereinbart, daß der "Verkauf" der
Software sich als Bereitstellung des Datenträgers versteht,
aber in keiner Weise irgendeine Art von Eigentumsübertragung
bedeutet. Die Software bzw. der entsprechende Datenträger
bleibt auch bei Verkauf Eigentum der KSP GmbH bzw. dritter Hersteller.
Das gleiche gilt für alle aus der Nutzung der Software möglichen
Rechte.
6.2 Infolge des Software-Erwerbs hat der Kunde
das nicht übertragbare Recht, nur allein und direkt die
einzelne Kopie des Softwareprodukts, Gegenstand des Verkaufs,
ausschließlich auf einem eigenen, von der KSP GmbH erworbenen
bzw. von der KSP GmbH ausdrücklich definierten Hardwareprodukt
zu installieren und zu gebrauchen.
6.3 Außerhalb oben vorgesehener Fälle
hat der Kunde und/oder Verbraucher nicht das Recht, Softwareprodukte
auf anderen Systemen als den von KSP GmbH hergestellten bzw.
ausdrücklich definierten zu gebrauchen, zu kopieren, zu
reproduzieren oder diese Softwareprodukte abzutreten sowie bei
Dritten die entdeckten Erfindungen, das Know-how und im allgemeinen
darin enthaltene Originaleigenschaften zu verbreiten.
6.4 Der Kunde oder Anwender darf keinerlei Änderung
der Software vornehmen. Dies ist ausschließlich der KSP
GmbH oder anderen qualifizierten, durch die KSP GmbH mit der
Aufgabe betreuten, Firmen vorbehalten.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, dem Endverbraucher
die Software in Form einer Lizenz mit den gleichen Einschränkungen
wie den oben genannten zur Verfügung zu stellen.
6.6 Es wird ausdrücklich vereinbart,
daß bei Verletzung der vorhergehenden Bestimmungen durch
den Kunden die KSP GmbH berechtigt ist, den Kundendienst einzustellen.
6.7 Sollte der Kunde unter Verletzung vorstehender
Bedingungen die ihm gelieferte Software anderweitig nutzen oder
entgegen dieser Bestimmungen an Dritte liefern oder sonst zugänglich
machen, ist vom Kunden ein pauschaler Schadensersatz ohne Einzelnachweis
in Höhe von Euro 50.000,-- zu bezahlen. Die Geltendmachung
eines höheren Schadens bleibt unbenommen.
Gemäß 309.5 HGB
7. Auftragsrücktritt
7.1 Falls der Kunde Aufträge ganz oder
teilweise storniert, werden folgende Beträge als Prozentsatz
unseres Listenpreises der jeweiligen Lieferung zur sofortigen
Zahlung fällig:
Eingang der Stornierung Stornokosten
während des Liefermonats 15%
weniger als 30 Tage vor Lieferung 10%
bis 60 Tage vor Lieferung 5%
mehr als 60 Tage vor Lieferung 0%
7.2 Bestellungen können nach Lieferung
nicht mehr storniert werden.
8. Dokumentation
8.1 Jede Zeichnung oder technische Unterlagen
bezüglich der Hardwareprodukte, die dem Kunden von der KSP
GmbH übergeben werden, bleiben Eigentum der KSP GmbH und
können ohne Genehmigung der KSP GmbH nicht vom Kunden benutzt,
kopiert, reproduziert oder an Dritte weitergeleitet werden.
8.2 Die zur Funktion und zur Wartung der Produkte
nötige Dokumentation muß vom Kunden vollständig
an den Endverbraucher weitergeleitet werden.
9. Exportbeschränkungen
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß die
M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH ihn davon unterrichtet
hat, daß eine Wiederausfuhr der Waren vom Erhalt der entsprechenden
Lizenz abhängt, und verpflichtet sich, falls erforderlich,
diese anzufordern.
10. Allgemeine Verfügungen
Sollte die KSP GmbH im Einzelfall Rechte aus
diesem (oder einem gleichartigen) Vertrag nicht ausüben,
liegt darin kein grundsätzlicher Verzicht.
Für Einsätze zur Fehlerbehebung und Wartung verfügt die KSP
GmbH über einen eigenen Kundendienst mit Sitz in Detmold (Bundesrepublik
Deutschland).
11. Kundendienstgebühren
11.1 Kundendienstleistungen werden berechnet:
- nach Aufwand
- nach einem im Voraus vereinbarten Festpreis
- nach Pauschaltarifen
- Diese Pauschaltarife haben nur Gültigkeit, wenn die Dienstleistungen
innerhalb eines
Jahres nach Bestellung erfolgen.
11.2 Für jeden Auftrag wird mindestens
eine Arbeitsstunde berechnet. Weitere angefangene Stunden werden
auf halbe Stunden aufgerundet.
11.3 Materialaufwand sowie die Reisekosten
werden zusätzlich berechnet.
12. Material
Die KSP GmbH kann defekte Hardware nach eigener
Wahl austauschen oder instandsetzen. Ausgetauschte Hardware geht
in das Eigentum der KSP GmbH über. Die nach Aufwand ersetzten
Baugruppen und Module sowie sonstige Ersatzteile - werden zum
jeweiligen Austauschpreis berechnet. Voraussetzung hierfür
ist, daß es sich um reparaturfähige, d.h. bei normaler
Beanspruchung ausgefallene Teile/Elemente handelt. Als nicht
reparaturfähig werden Module oder Teile angesehen,
- die äußerlich beschädigt sind (verbrannt, gebrochen usw.),
- die elektronisch oder mechanisch verändert wurden,
- deren Reparatur nur begrenzt möglich ist.
Der Austausch von nicht reparaturfähigen Teilen / Modulen erfolgt zum
Neupreis. Diese Austauschgeräte bleiben Eigentum der KSP GmbH bis zur
Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche, die KSP GmbH aus diesem
Vertrag zustehen.
Bei Lieferung in Eilfällen wird der Eilbeschaffungsbetrag in Rechnung
gestellt.
13. Versand
13.1 Einsendungen defekter Hardware haben
unter Angabe der KSP GmbH Teile-Nummer oder der betreffenden
Teile- Identnummer zu erfolgen.
13.2 Der Kunde trägt alle mit dem Versand
der Hardware verbundenen Gefahren (Verlust, Transportschäden
etc.); weiterhin hat er für fachgerechte Verpackung zu sorgen.
13.3 Die Kosten für An- und Abtransport
gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen Gewährleistung
14. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind 14 Tage nach Ausstellungsdatum
ohne Abzug zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zahlbar.
Bei langfristigen Arbeiten werden Zwischenrechnungen erstellt.
Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen kann verrechnet werden.
14.1 Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen
Forderungen erfolgen.
14.2 Wenn die Zahlung mittels Akkreditiv vorgesehen
ist, muß der Kunde der KSP GmbH mindestens einen Monat
vor Lieferdatum ein unwiderrufliches und von einer deutschen
Bank bestätigtes Akkreditiv vorlegen.
14.3 Ab Verzug ist die KSP GmbH berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe der jeweils üblichen Bankzinsen
zuzüglich 5% p.a. geltend zu machen. Die Geltendmachung
eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
15. Haftung
15.1 Eine Haftung der KSP GmbH, gleich aus
welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung
oder Unmöglichkeit, besteht nur im Fall grob fahrlässiger
oder vorsätzlicher Verursachung, es sei denn, daß die
schuldhafte Pflichtverletzung eine zugesicherte Eigenschaft oder
einen damit vergleichbaren Vertrauenstatbestand betrifft.
15.2 Für alle übrigen Schäden
- gleich aus welchem Rechtsgrund - ist eine Haftung für
leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
15.3 Soweit Schadensersatzansprüche nach
den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder eingeschränkt
sind, umfaßt dieser Ausschluß auch die Haftung für
Erfüllungsgehilfen und leitende Angestellte sowie die persönliche
Haftung der KSP GmbH - Mitarbeiter.
16. Gerichtsstand
Detmold